Benutzungsregeln für die Kiesgrube Gutenbrunn
1. Benützungszeiten und Benutzung
– Während der Sommerzeit: Mo – Sa 09: Uhr – 18:00 Uhr
– Während der Winterzeit: Mo – Sa 09: Uhr – 15:00 Uhr
– Das Schießverbot an Sonn- und Feiertagen sowie vom 20. Juli bis zum 10. August und vom 20. September bis zum 10. Oktober ist einzuhalten!
– Die Zufahrt ist nur über die Kiesgrubenstraße zulässig.
– Probemitgliedern ist das mitnehmen von Gästen nach Gutenbrunn untersagt!!!
2. Bewerbe in Gutenbrunn
– Da Gutenbrunn ein Wander- und Erholungsgebiet ist und es zahlreiche Zweitwohnbesitzer gibt finden in den Ferienmonaten keine Bewerbe statt.
– Bewerbe werden nur mehr an Wochentagen (Mo. bis Sa.) abgehalten.
– Bei allen Veranstaltungen wird spätestens um 17:00 das Schießen eingestellt.
– Militärische Ausrüstungsgegenstände, die nicht der Teilnahme am Bewerb dienen, sowie militärische Bekleidung sind nicht gestattet.
– Eine vorherige Anmeldung zum Bewerb ist erforderlich.
3. Schießen in Gutenbrunn
– Das Schießen ist nur für Mitglieder des SSV-Nibelungen gestattet.
– Jeder Schütze muss sich ins Schießbuch eintragen.
– An Sonn- und Feiertagen darf nicht geschossen werden.
– Jede abgeschossene Hülse muss eingesammelt werden.
– Aufgebaute Ziele sind wieder wegzuräumen. Das gilt besonders für Splitter oder Einzelteile von zerbrechlichen Zielen.
– Das Beschießen von Stahlzielen mit Langwaffenmunition („Gewehrkaliber“) und Magnumladungen sind verboten
4. Schießen für Gäste
– Das Schießen ist für Nicht-Vereinsmitglieder verboten.
– Gäste dürfen nur unter Aufsicht eines Vereinsmitgliedes, die Anlage benutzen. Die Standgebühr beträgt € 20,00 pro Gast und Tag. Nichtvereinsmitglieder die ohne Beisein eines Vereinsmitgliedes die Anlage benutzen, machen sich der Straftat des unerlaubten Waffenführen und der Besitzstörung schuldig. (Auch wenn die Standgebühr bezahlt wurde).
5. Zusatzregeln laut Beschluss der Vorstandssitzung
Das Betreten des Steinbruchs ist grundsätzlich nur den jeweiligen Eigentümern, sowie den Mitgliedern des SSV Nibelungen gestattet.
Widerrechtliche Handlungen, sowie Besitzstörungen werden behördlich zur Anzeige gebracht.
Der gegenständliche Bereich wird Videoüberwacht!
Ein Vereinsmitglied darf grundsätzlich 2 Gastschützen (sprich Tagesmitglieder gem. Statuten) mitnehmen. Größere Personengruppen sind beim Obmann oder Stv. im Vorfeld anzumelden.
Die Standgebühr pro Tagesmitglied beträgt € 20,00. Standgebühren sind vom aktiven Mitglied (sprich der Begleitperson der Gäste) einzuheben.
Jede Person bzw. Schütze ist vor dem Schießen leserlich in das Schießbuch einzutragen. Mit der Unterschrift im Schießbuch bestätigt jeder Schütze, dass er die Sicherheitsbestimmungen und Regeln des SSV Nibelungen in der geltenden Fassung, sowie die Bestimmungen der Anlage Gutenbrunn anerkennt.
Sollte jemand den 200+ Meter-Stand benutzen, so muss der Schütze dies vor dem Schießen unbedingt im Schießbuch vermerken, damit nachfolgende Schützen informiert sind und sich absprechen können. (Stichwort: Gefährdung!)
6. Sicherheitsbestimmungen für Gutenbrunn:
– Geschossen werden darf nur in „die sichere Richtung“, das heißt nur Richtung Kugelfang am jeweiligen Stand/Box!
– Die Mündung darf niemals über den Wall bzw. die Grubenoberkante zeigen!
– Das Beschießen von vereinseigenen Stahlzielen und Inventargegenständen bzw. Standeinrichtungen mit Gewehr- oder Magnum Munition ist strengstens verboten.
– Beim Beschießen von Stahlzielen mit Teil- oder Vollmantelgeschoßen ist ein Mindestabstand von 10m zwischen Schützen und Ziel einzuhalten.
– Verwenden von nicht erlaubter Munition oder absichtliches Beschießen von Standeinrichtungen/Inventar ist untersagt. Etwaige Schäden sind vom Verursacher zu bezahlen.
– Jeder Benutzer der Anlage ist verpflichtet, seinen Abfall wie zB. Trinkgefäße, Patronenhülsen, Patronenschachteln und mitgebrachte Ziele, wieder mit nach Hause zu nehmen.
– Vereinseigene Stahlziele sind von den Personen die sie aufgestellt haben, vor dem Verlassen der Anlage wieder zu versperren.
– Das Befahren der Forststraße zum Schießplatz sowie das Betreten und Benutzen des Schießplatzes erfolgt auf eigene Gefahr! Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen, Ausrüstung sowie für Verletzungen.
Beschädigungen oder Zuwiderhandlungen sind umgehend dem Vereinsvorstand zu melden.
Mitglieder haften für ihre Gäste/Tagesmitglieder.